Ab in den Urlaub!

Ab in den Urlaub!
Photo by Stephan Glauner / Unsplash

Bald ist es wieder so weit, die Haupturlaubszeit beginnt und die Verfallsfrist eures Urlaubsanspruches aus den vergangenen Jahren endet.

Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss (Bundesurlaubsgesetz, §7 Abs. 3). Die Gerichte haben in den letzten Jahren mehrfach Urteile zum Verfall des Urlaubsanspruchs zu euren Gunsten entschieden. So auch vor Jahresende 2022 (BAG, Urt. V. 20.12.2022, Az.: 9 AZR 266/20).

Viel „Beamtendeutsch“, daher haben wir für euch das Wichtigste zusammengefasst.

Der Arbeitgeber hat dich zu deinem konkreten Urlaubsanspruch und den Verfallsfristen zu belehren, bevor dein Urlaubsanspruch verfällt!

Ist das der Fall? Wenn nein, mache dein Recht geltend!

Wir wünschen euch viel Freude mit und in eurem Urlaub!

Das BR-PR-Team