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Ab in den Urlaub!

Bald ist es wieder so weit, die Haupturlaubszeit beginnt und die Verfallsfrist eures Urlaubsanspruches aus den vergangenen Jahren endet. Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss (Bundesurlaubsgesetz, §7 Abs.